
Familienseminar: Mit mehreren Sprachen zu Hause (06.02. – 08.02.)
6. Februar 2026 @ 14:00 - 8. Februar 2026 @ 13:00
Familienseminare „Mit mehreren Sprachen zu Hause”
→ Sucht Ihr nach qualitativer Zeit mit polnischer Sprache in der Winterzeit?
→ In schöner Umgebung und mit inhaltsvollen Workshops zum Thema Zwei- und Mehrsprachigkeit? → Und das noch mit parallelen Kinderprogramm auf Polnisch?
→ Dann seid Ihr hier richtig!
Das Angebot richtet sich an zwei- und mehrsprachige Familien, in denen Polnisch gesprochen wird.
In erster Linie freuen wir uns über die Familien, die noch nicht an unseren Seminaren teilgenommen haben.
ANMELDUNGEN: bis zum 20. Januar 2026
Die Zahl der Plätze ist beschränkt!
KINDESALTER: 3–9 Jahre in einer gemeinsamen Spielgruppe auf Polnisch
→ Wenn beide Eltern an dem Seminar teilnehmen, besteht die Möglichkeit der Teilnahme von kleineren Kindern.
INHALTLICHE SCHWERPUNKTE:
— Grundsätze der Zwei- und Mehrsprachigkeit
— sprachliche und kognitive Entwicklung der Kinder
— Methoden der Sprachförderung für den Alltag
— Mehrsprachigkeit und emotionale Entwicklung der Kinder
— Mehrsprachigkeit als Familienprojekt
Arbeitsmethoden: Impulsvortrag mit Fragen und Diskussion, Gruppenarbeit, Austausch
Kinderprogramm auf Polnisch: Kreatives Spielen, Basteln und Malen / Frühkindliche Bildung durch Lieder, Geschichten und Spiele / Erfahrene und qualifizierte Betreuer/-innen!
Konzept und Seminarleitung: Dr. Anna Mróz & Team
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr für das gesamte Seminar beträgt 60 € pro erwachsener Person sowie 30 € pro Kind.
Die Anmeldung erfolgt über unser Kufer-System.
Nach Eingang Ihrer Zahlung senden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung zu.
Rücktritt und Erstattung
Wir verstehen, dass sich familiäre Pläne manchmal ändern können.
Bei einer Stornierung bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir die gesamte Teilnahmegebühr.
Bei einer Stornierung weniger als 4 Wochen vor Beginn behalten wir uns vor, 100 % der Gebühr einzubehalten,
es sei denn, der Platz kann an eine andere Familie weitergegeben werden – in diesem Fall erstatten wir die Gebühr selbstverständlich zurück.
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Diese Maßnahme wird finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

