
Kurs für Polen-Aktive
19. Oktober 2026 @ 14:00 - 23. Oktober 2026 @ 13:00
Fünftägiger Sprachkurs für Polen-Interessierte mit Sprachvorkenntnissen zum Ausbau ihrer Sprachkenntnisse und grammatikalischem Hintergrundwissen sowie aktiven Konversationstraining.
Mit 38 Millionen Muttersprachler*innen im Land und weiteren 7 Millionen im Ausland ist Polnisch die fünftgrößte Sprache der Europäischen Union und zugleich ihre größte slawische Sprache. Insbesondere im deutsch-polnischen Verflechtungsraum ist Polnisch eine wichtige Qualifikation nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch im zivilgesellschaftlichen Bereich. Davon zeugen nicht zuletzt über 100 deutsch-polnische Städtepartnerschaften und über 1.300 Schulpartnerschaften mit Polen.
Personen, die aktiv den deutsch-polnischen Dialog mitgestalten und Polnisch bereits auf der Niveaustufe B1 beherrschen, bieten wir die Möglichkeit, ihre Polnisch Kenntnisse auszubauen und aufgabenorientiert zu trainieren. Im Fokus stehen das Verbsystem und der Satzbau, die Schilderung von Vergangenheit und Planen in der Zukunft. Mit dem Konzept der „diskursiven Landeskunde“ werden aktuelle deutsch-polnische Themen diskutiert. Wir lernen die Stadt Wroclaw kennen und starten einen Exkurs durch die polnische Küche. Der Kurs verfolgt einen kommunikativen Ansatz, der Unterricht findet in der Zielsprache statt. Je nach Wunsch und Bedarf können grammatische Erläuterungen auf Deutsch, sprachenvergleichende und Interkomprehensions-Elemente eingebaut werden.
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Es gelten folgende Bedingungen für Rücktritt und Kündigung, gemäß den AGB der Stiftung IBZ St. Marienthal:
Der bzw. die Anmeldende hat das Recht, bis 14 Kalendertage vor Beginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim IBZ.
Bei späterem Rücktritt werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
– bei weniger als 14 Kalendertagen vor Beginn: 50 % der Gesamtkosten;
– bei weniger als 7 Kalendertagen vor Beginn oder bei Fernbleiben ohne vorherige Rücktrittserklärung: 100 % der Gesamtkosten.
Alternativ hat der bzw. die Anmeldende das Recht, eine/n (geeigneten) Ersatzteilnehmer/in zu benennen, der/die in das Vertragsverhältnis eintritt.
In diesem Fall werden keine Stornogebühren in Rechnung gestellt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Diese Maßnahme wird finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

