
Lehrerfortbildung „Polski jest fajny“ Modul 3
20. November 2026 @ 18:00 - 22. November 2026 @ 13:00
Modul 3 „Lehrplanrahmen und Binnendifferenzierung“ stellt die Ergänzung des Schulungszyklus für Lehrkräfte der Herkunftssprache Polnisch in der außerschulischen Bildung dar und führt die Teilnehmenden in die Themen der systemischen Arbeitsplanung, der Literaturauswahl sowie der Didaktik der Binnendifferenzierung ein. Die Teilnehmenden lernen die offiziellen Qualitätsstandards und fachlichen Anforderungen der IRJP-Richtlinien sowie die Spezifik der Arbeit mit literarischen und kulturellen Texten kennen, die an die Realität der in Deutschland lebenden jungen Generation angepasst sind.
Das Modul verbindet Wissen aus den Bereichen Sprachlehrforschung, Theorie der Biliteralität und Inklusionspädagogik, die die gleichzeitige Arbeit mit Schülern auf extrem unterschiedlichen Niveaustufen ermöglichen. Besondere Aufmerksamkeit widmet man der fundierten Auswahl und Reduktion des Lehrstoffs, den Methoden zur Entwicklung der Lese- und Schreibkompetenz sowie den Strategien zur Aktivierung von Kindern mit sogenannter Sprachpassivität.
Das Ergebnis der Schulung ist die Ausstattung der Lehrkräfte mit einem systemischen Set praktischer Werkzeuge (Toolkit), das eine effiziente Planung des Schuljahres sowie die sofortige Umsetzung von differenzierten Aufgaben in der täglichen Praxis ermöglicht.
Das Modul besteht aus folgenden Themenblöcken:
- Blok A: Lehrplanrahmen nach IRJP.
- Blok B: Textarbeit und Lektürenkatalog.
- Blok C: Individualisierung und Arbeit in heterogenen Gruppen.
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Es gelten folgende Bedingungen für Rücktritt und Kündigung, gemäß den AGB der Stiftung IBZ St. Marienthal:
Der bzw. die Anmeldende hat das Recht, bis 14 Kalendertage vor Beginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim IBZ.
Bei späterem Rücktritt werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
– bei weniger als 14 Kalendertagen vor Beginn: 50 % der Gesamtkosten;
– bei weniger als 7 Kalendertagen vor Beginn oder bei Fernbleiben ohne vorherige Rücktrittserklärung: 100 % der Gesamtkosten.
Alternativ hat der bzw. die Anmeldende das Recht, eine/n (geeigneten) Ersatzteilnehmer/in zu benennen, der/die in das Vertragsverhältnis eintritt.
In diesem Fall werden keine Stornogebühren in Rechnung gestellt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Diese Maßnahme wird finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.


