
Sprachmitteln deutsch-polnisch
8. Mai 2026 @ 14:00 - 10. Mai 2026 @ 13:00
Im sogenannten deutsch-polnischen Verflechtungsraum sind Sprachmittler nicht wegzudenken. Sie sind das Bindeglied zwischen einer gelingenden Kommunikation und Verständigung beider Kulturen. Jedoch nicht jede zweisprachige Person oder Fachübersetzer hat automatisch Kenntnisse im Sprachmitteln (Dolmetschen).
In dem Workshop soll ein Koffer mit Werkzeugen für das Sprachmitteln und Dolmetschen im deutsch-polnischen Bereich an die Hand gegeben werden, sei es für den Austausch im Rahmen einer Städtepartnerschaft, eines Schulbesuchs oder vieler anderer Aktivitäten, die in unserer Grenzregion an der Tagesordnung stehen.
Techniken und Übungen werden von einer professionellen Referentin vermittelt. Welche Formen des Dolmetschens gibt es, wie funktioniert die Notiztechnik und was muss ich sonst noch beachten? Anhand praktischer Übungen kann jede/r Teilnehmende sich selbst ausprobieren und gemeinsam analysiert werden, auf welchem Stand man jeweils steht.
Der Workshop richtet sich an Multiplikatoren, Lehrkräfte und Personen mit Herkunftssprache Polnisch, die im deutsch-polnischen Bereich aktiv sind. Voraussetzung sind fließende Kenntnisse der deutschen und polnischen Sprache.
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Es gelten folgende Bedingungen für Rücktritt und Kündigung, gemäß den AGB der Stiftung IBZ St. Marienthal:
Der bzw. die Anmeldende hat das Recht, bis 14 Kalendertage vor Beginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim IBZ.
Bei späterem Rücktritt werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
– bei weniger als 14 Kalendertagen vor Beginn: 50 % der Gesamtkosten;
– bei weniger als 7 Kalendertagen vor Beginn oder bei Fernbleiben ohne vorherige Rücktrittserklärung: 100 % der Gesamtkosten.
Alternativ hat der bzw. die Anmeldende das Recht, eine/n (geeigneten) Ersatzteilnehmer/in zu benennen, der/die in das Vertragsverhältnis eintritt.
In diesem Fall werden keine Stornogebühren in Rechnung gestellt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Diese Maßnahme wird finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

