
Best Practices im Unterricht Herkunftssprache Polnisch
5. September 2026 @ 12:00 - 6. September 2026 @ 14:00
Das Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch (KoKoPol) lädt herzlich ein zum diesjährigen Workshop „Best Practices im Unterricht Herkunftssprache Polnisch“, der vom 5.-6. September 2026 in Darmstadt stattfindet. Veranstaltungsort ist das Deutsche Polen-Institut.
Die Veranstaltung richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer im schulischen und außerschulischen Herkunftssprachenunterricht Polnisch und bietet die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens und Austauschs zu Themen, die den HSU Polnisch betreffen.
Programm // Das Programm startet am 05.09.2026 um 13:00 Uhr (12:00 Uhr Mittagsimbiss) und endet am 06.09.2026 um 14:00. Details entnehmen Sie bitten dem beigefügten Link. Wir dürfen uns auf ein Kennenlernen des Deutschen Polen-Instituts und PolenMobils freuen!
Team // Marcin Jura und Luise Träger (beide KoKoPol)
Kosten // Teilnahme, Verpflegung und Übernachtung sind dank Förderung des Auswärtigen Amts kostenfrei.
Reisekosten können in Höhe von max. 130,00 € nach Vorlage der Originalbelege oder km-Abrechnung bezuschusst werden.
Bitte beachten Sie die Rücktrittsbedingungen.
Anmeldung // Für eine Teilnahme bitten wir um Anmeldung über das Anmeldeformular. Anmeldeschluss ist der 15. August 2025.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und in Austausch zu kommen!
Diese Maßnahme wird finanziert mit Mitteln des Auswärtigen Amts.
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Es gelten folgende Bedingungen für Rücktritt und Kündigung, gemäß den AGB der Stiftung IBZ St. Marienthal:
Der bzw. die Anmeldende hat das Recht, bis 14 Kalendertage vor Beginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim IBZ.
Bei späterem Rücktritt werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
– bei weniger als 14 Kalendertagen vor Beginn: 50 % der Gesamtkosten für Unterkunft und Verpflegung;
– bei weniger als 7 Kalendertagen vor Beginn oder bei Fernbleiben ohne vorherige Rücktrittserklärung: 100 % der Gesamtkosten für Unterkunft und Verpflegung.
Alternativ hat der bzw. die Anmeldende das Recht, eine/n (geeigneten) Ersatzteilnehmer/in zu benennen, der/die in das Vertragsverhältnis eintritt.
In diesem Fall werden keine Stornogebühren in Rechnung gestellt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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