2026-06-18T00:00:00+02:00
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Modul 1 „Psychosoziale Aspekte des Herkunftssprachenunterrichts“ beginnt den Schulungszyklus für Lehrkräfte des Polnischen als Herkunftssprache in der außerschulischen Bildung und führt die Teilnehmenden in Fragen der Mehrsprachigkeit, der Sprachentwicklung sowie der psychosozialen Bedingungen des Unterrichts des Polnischen als Herkunftssprache ein. Die Teilnehmenden lernen die Bedeutung der Herkunftssprache für die Identitätsbildung, das Wohlbefinden und die Motivation von Kindern und Jugendlichen sowie die Besonderheiten der Entwicklung von Sprachkompetenzen in verschiedenen Lebensphasen kennen.

Das Modul verbindet Wissen aus den Bereichen Psycholinguistik, Entwicklungspsychologie und Sprachlehrforschung mit praktischen methodischen Lösungen, die die Planung von Unterricht für Schülerinnen und Schüler unterschiedlichen Alters und mit vielfältigen Bildungsbedürfnissen unterstützen. Besondere Aufmerksamkeit widmet man dem Profil des Herkunftssprachenschülers, den Strategien zur Unterstützung des Lernprozesses sowie der Arbeit mit typischen sprachlichen Interferenzen (Deutsch – Herkunftssprache Polnisch).

Das Ergebnis der Schulung ist die Ausstattung der Lehrkräfte mit einem Set praktischer Werkzeuge und Materialien, die bei der didaktischen Arbeit sowie bei der Zusammenarbeit mit Eltern bilingualer Kinder hilfreich sind. Das Modul besteht aus folgenden Themenblöcken:

  • Blok A: Mehrsprachigkeit und Identität.
  • Blok B: Grundlagen der Entwicklungspsychologie und der Didaktik des Sprachunterrichts auf verschiedenen Altersstufen.
  • Blok C: Besonderheiten des Herkunftssprachenschülers.


Es gelten folgende Bedingungen für Rücktritt und Kündigung, gemäß den AGB der Stiftung IBZ St. Marienthal:
Der bzw. die Anmeldende hat das Recht, bis 14 Kalendertage vor Beginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim IBZ.
Bei späterem Rücktritt werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
– bei weniger als 14 Kalendertagen vor Beginn: 50 % der Gesamtkosten;
– bei weniger als 7 Kalendertagen vor Beginn oder bei Fernbleiben ohne vorherige Rücktrittserklärung: 100 % der Gesamtkosten.
Alternativ hat der bzw. die Anmeldende das Recht, eine/n (geeigneten) Ersatzteilnehmer/in zu benennen, der/die in das Vertragsverhältnis eintritt.
In diesem Fall werden keine Stornogebühren in Rechnung gestellt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Diese Maßnahme wird finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

Details

  • Beginn: 25. September 2026 @ 18:00
  • Ende: 27. September 2026 @ 13:00

Veranstalter

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