

Lehrerfortbildung „Polski jest fajny“
8. Oktober 2026 @ 14:00 - 10. Oktober 2026 @ 13:00
In der Veranstaltung werden Vorschläge zur Berücksichtigung polnischer Themen im Lehrplan angeboten bzw. gemeinsam erarbeitet, Zusatzmaterial verschiedener Anbieter gesichtet und Unterrichtsszenarien diskutiert. Insbesondere die Fächer Polnisch als Herkunfts- und Fremdsprache und Geschichte sowie der Einsatz des deutsch-polnischen Schulbuchs in diesen Fächern stehen dabei im Fokus. Darüber hinaus werden zur Verfügung stehende Internetressourcen wie z.B. die Seite www.poleninderschule.de vorgestellt.
Im kollegialen Austausch werden Ideen zur Mobilisierung des in der Klasse vorhandenen Polnisch-Potentials bei deutschen und polnischen Schüler/-innen entwickelt, um Polnisch im Unterricht, im Schüleraustausch und im AG-Bereich zu stärken und die Integration zweisprachiger Klassen zu fördern. Lehrkräfte ohne Polnischkenntnisse bekommen die Gelegenheit einer fundierten Begegnung mit der polnischen Sprache. Sie lernen die Aussprache der polnischen Namen und Städtenamen sowie das sprachliche Verhalten in Begegnungssituationen.
Eine besondere Schulung gilt der Antragstellung beim Deutsch-Polnischen Jugendwerk.
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Es gelten folgende Bedingungen für Rücktritt und Kündigung, gemäß den AGB der Stiftung IBZ St. Marienthal:
Der bzw. die Anmeldende hat das Recht, bis 14 Kalendertage vor Beginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim IBZ.
Bei späterem Rücktritt werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
– bei weniger als 14 Kalendertagen vor Beginn: 50 % der Gesamtkosten;
– bei weniger als 7 Kalendertagen vor Beginn oder bei Fernbleiben ohne vorherige Rücktrittserklärung: 100 % der Gesamtkosten.
Alternativ hat der bzw. die Anmeldende das Recht, eine/n (geeigneten) Ersatzteilnehmer/in zu benennen, der/die in das Vertragsverhältnis eintritt.
In diesem Fall werden keine Stornogebühren in Rechnung gestellt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Diese Maßnahme wird finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.