
Herbstakademie 2026: Kultur in Polen, Polen in der Kultur – Polnisches Selbstporträt
5. Oktober 2026 @ 14:00 - 9. Oktober 2026 @ 13:00
Kultur in Polen, Polen in der Kultur – Polnisches Selbstporträt
Wir stellen uns in der diesjährigen Herbstakademie für Polnisch als Herkunftssprache die Frage: Welches Polen zeigt sich in Filmen, Büchern, Sprichwörtern und der Alltagssprache?
Wir werden versuchen, diese Frage zu beantworten, indem wir nicht in Geschichtsbüchern, sondern in Filmen, Literatur, Sprache und Populärkultur nachschauen.
Wir werden untersuchen, wie das Polentum oder das „Polnischsein“ von verschiedenen Generationen polnischer Künstler/-innen dargestellt wurde.
Von der Romantik und der Satire der Aufklärung über den Absurdismus der Volksrepublik Polen bis hin zu zeitgenössischen Serien, Musik und Dokumentarfilmen. Wir werden über Stereotypen, Sprichwörter, nationale Mythen und darüber sprechen, wie die Geschichte die polnische Mentalität geprägt hat.
Gemeinsam werden wir darüber nachdenken, welches Polen in den Texten der Kultur zu sehen ist und ob dieses Bild noch aktuell ist.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Bei kurzfristiger Absage werden jedoch Stornierungsgebühren fällig (siehe unten).
Anmeldeschluss ist der 21.09.2026.
Diese Maßnahme wird finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes.
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Es gelten folgende Bedingungen für Rücktritt und Kündigung, gemäß den AGB der Stiftung IBZ St. Marienthal: Der bzw. die Anmeldende hat das Recht, bis 14 Kalendertage vor Beginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich (z. B. per Mail) erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim IBZ. Bei späterem Rücktritt werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt: – bei weniger als 14 Kalendertagen vor Beginn: 50 % der Gesamtkosten (Unterkunft und Verpflegung) – bei weniger als 7 Kalendertagen vor Beginn oder bei Fernbleiben ohne vorherige Rücktrittserklärung: 100 % der Gesamtkosten (Unterkunft und Verpflegung). Alternativ hat der bzw. die Anmeldende das Recht, eine/n (geeigneten) Ersatzteilnehmer/in zu benennen, der/die in das Vertragsverhältnis eintritt. In diesem Fall werden keine Stornogebühren in Rechnung gestellt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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