2026-01-18T00:00:00+01:00
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Menschen mit Polnisch als Herkunftssprache können von einem maßgeschneiderten Angebot mehrfach profitieren: Ihr Polnisch kann aus dem Bereich Familie/Umgangssprache/Alltagspragmatik in den Bereich Bildung/Beruf überführt werden, gleichzeitig kann ihre biographische Verbindung mit Polen und die Einwanderungssituation der Familie eine Aufwertung im Sinne der europäischen Freizügigkeit und Mehrsprachigkeit erfahren.

Die Akademie richtet sich an Sprecher/-innen des Polnischen als Herkunftssprache, die ihre sprachliche Kompetenz vertiefen, systematisieren und auf ein höheres Sprachniveau heben möchten – sei es zur persönlichen oder beruflichen Weiterentwicklung oder als Vorbereitung auf ein offizielles Sprachzertifikat.

Ziel und Zweck der Maßnahme

  • Stärkung des Sprachbewusstseins bzgl. des polnischen Sprachsystems (language awareness)
  • Schriftsprachliche Schulung und Translationsübungen
  • Gezielte Erweiterung des Wortschatzes aus den Bereichen aus den Bereichen Bildung/Hochkultur
  • Aufbau einer „komparatistischen Intuition“, insbesondere im Vergleich mit der deutschen Sprache
  • Entwicklung der Kompetenz zur Selbstkorrektur
  • Reflexion über die Unterschiede im Spracherwerb durch familiäres Umfeld und formellen Unterricht
  • Diskussion über Fragen der Migration und Mehrsprachigkeit und die Geschichte und Gegenwart der Polonia in Deutschland
  • Projektarbeit mit sprachlicher (Auto-)Kontrolle (Abendaktivitäten): Gemeinsames Kochen, Powerpoint-Präsentationen auf Polnisch, Gestalten eines Leseabends oder Vorstellen von Filmen und anderen Artefakten der polnischen Kultur

Das detaillierte Programm wird demnächst veröffentlicht.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Bei kurzfristiger Absage werden jedoch Stornierungsgebühren fällig (siehe unten).

Anmeldeschluss ist der 21.09.2026.

Diese Maßnahme wird finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes.

 

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Es gelten folgende Bedingungen für Rücktritt und Kündigung, gemäß den AGB der Stiftung IBZ St. Marienthal: Der bzw. die Anmeldende hat das Recht, bis 14 Kalendertage vor Beginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich (z. B. per Mail) erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim IBZ. Bei späterem Rücktritt werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt: – bei weniger als 14 Kalendertagen vor Beginn: 50 % der Gesamtkosten (Unterkunft und Verpflegung) – bei weniger als 7 Kalendertagen vor Beginn oder bei Fernbleiben ohne vorherige Rücktrittserklärung: 100 % der Gesamtkosten (Unterkunft und Verpflegung). Alternativ hat der bzw. die Anmeldende das Recht, eine/n (geeigneten) Ersatzteilnehmer/in zu benennen, der/die in das Vertragsverhältnis eintritt. In diesem Fall werden keine Stornogebühren in Rechnung gestellt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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Details

  • Beginn: 5. Oktober 2026 @ 14:00
  • Ende: 10. Oktober 2026 @ 13:00

Veranstalter

Veranstaltungsort

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